Leistungsumfang und Vertragsbedingungen

1 Wartungspaket „BASIC“

1.1 Leistungsumfang

Zehnder leistet Gewähr für die einwandfreie Ausführung der Arbeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Vergütung & Abrechnung

Der Paketpreis in Höhe von 449,00€552,00€ (inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.) für den in 1.1 beschriebenen Leistungsumfang gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss bzw. sollte der Wartungsvertrag ungekündigt bleiben, ab letzter, durch einen Zehnder Servicetechniker bzw. einen zertifizierten Servicepartner, durchgeführten Wartung. Der volle Paketpreis wird mit Erbringung der zweijährigen Wartung durch den Zehnder Servicetechniker bzw. den zertifizierten Servicepartner fällig und ist nach Rechnungsstellung bevorzugt per Überweisung oder alternativ per Lastschrift zu bezahlen.

2 Wartungspaket „KOMFORT“

2.1 Leistungsumfang

Es gilt der Leistungsumfang des Wartungspakets „BASIC“ und zusätzlich:

2.2 Vergütung & Abrechnung

Der Paketpreis in Höhe von 499,00€613,00€ (inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.) für den in 2.1 beschriebenen Leistungsumfang gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss bzw. sollte der Wartungsvertrag ungekündigt bleiben, ab letzter, durch einen Zehnder Servicetechniker bzw. einen zertifizierten Servicepartner, durchgeführten Wartung. Der volle Paketpreis wird mit Erbringung der zweijährigen Wartung durch den Zehnder Servicetechniker bzw. den zertifizierten Servicepartner fällig und ist nach Rechnungsstellung bevorzugt per Überweisung oder alternativ per Lastschrift zu bezahlen.

3 Wartungspaket „PREMIUM“

3.1 Leistungsumfang

Es gilt der Leistungsumfang des Wartungspakets „KOMFORT“ und zusätzlich:

3.2 Vergütung & Abrechnung

Der Paketpreis in Höhe von 699,00€859,00€ (inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.) für den in 3.1 beschriebenen Leistungsumfang gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss bzw. sollte der Wartungsvertrag ungekündigt bleiben, ab letzter, durch einen Zehnder Servicetechniker bzw. einen zertifizierten Servicepartner, durchgeführten Wartung. Der volle Paketpreis wird mit Erbringung der zweijährigen Wartung durch den Zehnder Servicetechniker bzw. den zertifizierten Servicepartner fällig und ist nach Rechnungsstellung bevorzugt per Überweisung oder alternativ per Lastschrift zu bezahlen.

4 Inhalte der zweijährigen Wartung

Sämtliche Kontroll-, Prüf- und Reinigungsarbeiten beziehen sich ausschließlich auf Zehnder-Systeme. Fremdsysteme werden im Zuge der Zehnder Wartung nicht betrachtet.

Die zweijährige Wartung wird durch einen Zehnder Servicetechniker oder durch einen von Zehnder zertifizierten Servicepartner durchgeführt und enthält folgende, teilweise Geräte-spezifische Bestandteile:

4.1 Kontrolle Gerät

4.1.1 Sichtprüfung der Anlage auf äußere Beschädigung und Korrosion

4.1.2 Sichtprüfung des Verteilsystems auf äußere Beschädigung und Korrosion

4.1.3 Sichtprüfung Isolierung Außenluft und Fortluft auf Beschädigung

4.1.4 Gerätedokumentation beim Kunden vorhanden

4.1.5 Prüfung elektrische Steck- & Schraubverbindungen sowie Zugentlastungen

4.1.6 Prüfung Erdungsanschlüsse

4.1.7 Prüfung Gerätedichtungen

4.1.8 Prüfung Standardwärmetauscher bzw. Enthalpiewärmetauscher auf Beschädigung

4.1.9 Prüfung Ventilatoren auf Beschädigung

4.1.10 Prüfung Bypassmotor & -klappe auf Beschädigung

4.1.11 Prüfung elektrisches Vorheizregister (intern oder extern, nur relevant, falls vorhanden)

4.2 Kontrolle Verteilsystem

4.2.1 Äußere Sichtprüfung Verteilsystem

4.2.2 Prüfung Undichtheit am Verteilsystem (vom Gerät bis zum Verteiler) sowie ggfs. Anschlüsse prüfen (CT 75/ 90 Flat 51)

4.2.3 Prüfung Abluftluftdurchlass - Filter (CLD- & Kegelfilter) sowie Information an Kunde

4.3 Funktionskontrolle Allgemein

4.3.1 Kontrolle der Regelung und Parametrierung

4.3.2 Prüfung Schornsteinfegerregelung (nur relevant, falls Kamin vorhanden)

4.3.3 Durchführung Softwareupdate (sofern verfügbar)

4.3.4 Soletauscher (wenn vorhanden)

4.3.4.1 Allgemeine Sichtkontrolle auf Dichtheit Solekreis und äußere Korrosion

4.3.4.2 Kontrolle Soledruck, Pumpeneinstellung, Druck Membranausdehnungsgefäß (MAG) sowie ggf. Nachjustierung

4.3.5 Comfocool (wenn vorhanden)

4.3.5.1 Allgemeine Sichtkontrolle und äußere Korrosion

4.3.5.2 Dichtheitskontrolle Kältekreis (Abtasten mit Messgerät)

4.4 Reinigung Gerät

4.4.1 Komplette Innenreinigung des Lüftungsgerätes

4.4.2 Ausbau und Reinigung Standardwärmetauscher

4.4.3 Ausbau und Reinigung Enthalpietauscher

4.4.4 Ausbau und Reinigung Zuluft- und Abluftventilator

4.4.5 Reinigung der Zuluft-Sensoren (ODA) bei den Q-Geräten

4.4.6 Ausbau Reinigung Bypasskanal / Klappen

4.4.7 Prüfen auf Beschädigung und Reinigung der Kondensatwanne

4.4.8 Reinigung Temperaturfühler

4.4.9 Reinigung Multisensoren (Temperatur & Feuchte) (Q-Serie)

4.4.10 Reinigung Drucksensoren (Q- Serie)

4.4.11 Reinigung elektrisches Vorheizregister (sofern vorhanden)

4.4.12 Reinigung Außenwandgitter

4.4.13 Reinigung Zehnder-Ansaugturm (wenn vorhanden)

4.4.14 Außenwandgitter nicht zugänglich Kunden informiert

4.5 Systemfilter

4.5.1 Austausch Abluftluftdurchlass - Filter (CLD- , CLF- & Kegelfilter) ggfs. Gitter bzw. Ventile Reinigen

4.5.2 Prüfung Gerätefilter

4.5.3 Austausch Gerätefilter

4.5.4 Weiterer optionaler Filter (wenn vorhanden)

4.5.4.1 Prüfung Filterbox externer Vorerwärmer

4.5.4.2 Austausch Filterbox externer Vorerwärmer

4.5.5 Nachfilterung

4.5.5.1 Prüfung Filterbox Pollenfilter F7 / M5 / Aktivkohle extern

4.5.5.2 Austausch Filterbox Pollenfilter F7 / M5 / Aktivkohle extern

4.5.5.3 Prüfung bauseitige Außenluftansaugung (Ansaugturm) mit und ohne Filter sowie Information an Kunde

4.6 Sonstiges

Zehnder behält sich vor, aus technischen oder organisatorischen Gründen, den Umfang der „Inhalte der zweijährigen Wartung“ zu erweitern oder sonst in für den Kunden zumutbarem, weil bloß geringfügigem oder sachlich gerechtfertigtem, Umfang zu verändern, worüber Zehnder den Kunden vor Leistungserbringung in Kenntnis setzt.

5 Wartungsvoraussetzungen & Zusatzaufwendungen

Eine Durchführung der Wartung zu dem von Zehnder angebotenen Preis ist nur möglich, wenn die Wartung regelmäßig (im durch Gesetz oder Hersteller-empfehlung vorgegebenen Intervall) durchgeführt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Wartungsintervalle kann die Wartung zum angebotenen Preis nur dann erbracht werden, wenn sich das Gerät in jenem Zustand befindet, der bei Einhaltung dieser Wartungsintervalle zu erwarten ist. Das Vorliegen dieses Zustandes ist von Zehnder vorab zu überprüfen. Für diese Überprüfung werden 15 Minuten Arbeitszeit entsprechend dem aktuell gültigen Tarifblatt zusätzlich zum Wartungspreis verrechnet. Befindet sind das Gerät in dem bei Einhaltung der Wartungsintervalle zu erwartendem Zustand, erbringt Zehnder die Wartungsleistung zum angebotenen Preis. Befindet sich das Gerät nicht in dem bei Einhaltung der Wartungsintervalle zu erwartendem Zustand, wird dem Kunden der entsprechende Mehraufwand angezeigt und ist auf Basis der aktuell gültigen Preisliste zu vergüten. Sollte der Kunde den Mehraufwand nicht tragen wollen, wird die Wartung abgebrochen und dem Kunden wird der entstandene Aufwand auf Basis der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

Für die Durchführung der Wartung ist der freie Zugang zum Gerät (Geräte-Frontseite) und den Revisionsklappen erforderlich. Dieser ist vom Auftraggeber vor dem Termin bauseits zu gewährleisten. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, wird die Wartung entweder abgebrochen, wobei in diesem Fall dem Kunden der entstandene Aufwand auf Basis der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, oder dem Kunden der entsprechende Mehraufwand (Wartezeit oder längere Arbeitszeit) angezeigt und dieser ebenfalls auf Basis der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt wird.

Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung der Wartung ist eine schimmelfreie Lüftungsanlage. Bei Feststellung von Schimmel muss die Wartung abgebrochen werden. In diesem Fall wird dem Kunden der entstandene Aufwand auf Basis der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Vor einer ordnungsgemäßen Durchführung der Wartung muss der Kunde für eine entsprechende Schimmel-beseitigung sowie Desinfektion durch eine Fachfirma sorgen.

Wird zur Durchführung der Wartung unter erschwerten Rahmenbedingungen (z.B. Gerät schwer zugänglich etc.) Zusatzpersonal benötigt, wird Zehnder den Kunden darüber vorab im Rahmen der Terminkoordination informieren und den Zusatz-aufwand gemäß gültiger Preisliste in Rechnung stellen.

6 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht von den unter Punkt 4 beschriebenen „Inhalte der zweijährigen Wartung“ erfasst sind, können vom Kunden optional gemäß gültiger Preisliste beauftragt werden.

7 Terminierung und Voraussetzung zur Ausführung der Wartung

Die Wartung erfolgt zu dem von Zehnder mit Verständigungsschreiben vorangekündigten Termin. In Abstimmung mit Zehnder kann jedoch ein Alternativtermin vereinbart werden.

Wartungen werden im Rahmen der allgemeinen Zehnder Geschäftszeiten oder auch darüber hinaus nach Vereinbarung durchgeführt.

8 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Wartungsvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Wartungsvertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Wartungsvertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

9 Haftung

Zehnder übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Feuer, Bruch, Einfrieren, Korrosion der Lüftungsanlage, Auslassventile, Luftverteilung und der gleichen entstehen, außer Zehnder hat solche Schäden schuldhaft verursacht. Zehnder übernimmt ferner keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäße Bedienung, Beschädigung durch äußere Einwirkungen, Stromausfall, Strom-schwankungen, Über-/ Unterspannung, sowie für Schäden, die durch den Einbau von (z.B. keine original Zehnder Filter) oder den Anschluss an Teile (z.B. keine original Zehnder Luftverteilung) oder Geräte, die nicht Gegenstand der Wartungsvereinbarung sind, entstehen. Zehnder haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Zehnder oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

10 Schriftform

Vertragsänderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

12 Rechtwahl

Es gilt deutsches Recht.

Stand 03/2022

Widerrufs­belehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist abweichend an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Zehnder Group Deutschland GmbH Europastraße 10, 77933 Lahr, Telefon: 07821 586-170, e-mail: csy.wartung@zehndergroup.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Zehnder Group Deutschland GmbH Europastraße 10, 77933 Lahr, Telefon: 07821 586-170, e-mail: csy.wartung@zehndergroup.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

  • Bestellt am(*):____ / erhalten am(*):____
  • Name des/der Verbraucher(s): ____
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ____
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____
  • Datum: ____

(*) Unzutreffendes streichen.